Steuernews für Mandanten

Keine Besteuerung von Gold-ETCs

Illustration

Ursprüngliche Pläne JStG 2020

Ursprünglich plante die Bundesregierung im Jahressteuergesetz 2020 eine Ausweitung der Besteuerung von Kapitalerträgen um Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, für die anstelle der Rückzahlung des Entgelts eine Sachleistung zugesagt oder geleistet worden ist. Von dieser Neuregelung erfasst worden wären Erträge aus Exchange Traded Commodities (ETCs) wie u. a. Gold-ETCs.

Keine Besteuerung mehr beabsichtigt

Bislang herrschte Unsicherheit, ob die Pläne im Gesetzgebungsverfahren wieder aufgenommen werden. Doch diesbezüglich darf Entwarnung gegeben werden. So teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/22447) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/21688) mit, dass an dem Vorhaben der Besteuerung sogenannter Gold-ETCs nicht länger festgehalten wird.

Stand: 24. November 2020

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - Dezember 2020

Wann führen Betriebsveranstaltungen...

Aufgrund der Maßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie ...

mehr dazu

Welche Dokumente zum 31.12.2020 ...

Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen

mehr dazu

U1-Umlagesatz für 2021 rechtzeitig ...

Wahlmöglichkeit bis 25.1.2021

mehr dazu

Gewinnminimierung für 2020

Gezielte Nutzung von Bilanzierungswahlrechten

mehr dazu

Automatischer Informationsaustausch...

Verschiebung des Meldetermins auf Dezember

mehr dazu

Umsatzsteuer: Betriebsausgabenabzug...

Umsatzsteuervorauszahlungen stellen regelmäßig ...

mehr dazu

Steuerfreier Ladestrom für ...

Gemäß § 3 Nr. 46 Einkommensteuergesetz (EStG) sind vom ...

mehr dazu

Keine Besteuerung von Gold-ETCs

Bislang herrschte Unsicherheit, ob die Pläne im ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198