Erleichterung bei Meldepflicht
Ab bestimmten Schwellenwerten sind grenzüberschreitende ...
mehr dazuBisher konnte das Finanzamt schriftliche Mitteilungen zwar elektronisch zustellen, der Empfänger musste einer elektronischen Zustellung allerdings ausdrücklich zustimmen.
Dies wird nun ab 1.1.2013 geändert. An alle FinanzOnline-Teilnehmer sollen Meldungen vom Finanzamt grundsätzlich nur mehr elektronisch zugestellt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, auf die elektronische Zusendung aktiv zu verzichten.
Wenn Sie bei FinanzOnline unter den „allgemeinen Grunddaten“ eine elektronische Adresse (E-Mail-Adresse) angegeben haben, werden Sie per Mail an diese Adresse über die Zustellung informiert. Die Information kann auch mittels SMS erfolgen, wenn Sie Ihre Telefonnummer angegeben haben.
Als zugestellt gelten die Dokumente allerdings, wenn Sie über FinanzOnline abrufbar sind. Zu diesem Zeitpunkt werden sie auch rechtlich wirksam. Das heißt: Haben Sie über FinanzOnline ein Dokument vom Finanzamt erhalten, gilt es als zugestellt. Selbst wenn Sie darüber nicht durch eine E-Mail oder durch eine SMS informiert wurden.
Die elektronische Mitteilung gilt für Bescheide. Zukünftig soll es aber auch für Buchungsmitteilungen und andere Benachrichtigungen gelten. Weiterhin per Post zugestellt werden z.B. eingeschriebene Sendungen, bei denen ein Zustellnachweis erforderlich ist.
Stand: 08. November 2012
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