Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Stärkung der Binnennachfrage
mehr dazuUnter dem Kürzel BEPS verbirgt sich eine 2019 von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und den G-20-Staaten gegründete Initiative zu Änderungen in den Besteuerungsrechten der digitalen Wirtschaft. Das bisherige System, wonach sich die Besteuerungsrechte an der physischen Präsenz eines IT-Unternehmens orientieren (das bisherige Betriebsstättenprinzip), soll aufgegeben werden. Stattdessen soll die Besteuerung an der wirtschaftlichen Präsenz des Unternehmens anknüpfen. Wirtschaftliche Präsenz heißt, dass künftig die Besteuerungsrechte diejenigen Staaten innehaben, in denen die Produkte vermarktet bzw. die Digitalprodukte genutzt werden.
Derzeit verhandeln 137 Länder über die neue Verteilung des Steuerkuchens. Die Steuerreform wird in einem Zwei-Säulen-Ansatz erarbeitet (vgl. OECD-Pressemitteilung zu BEPS). Die erste Säule umfasst neue Regeln zu den Fragen, wo Unternehmensgewinne besteuert werden können (Anknüpfungsregeln) und zu welchen Anteilen (Gewinnzuweisungsregeln). Die zweite Säule behandelt Aspekte der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS). Außerdem sollen Wege zur Sicherstellung eines bestimmten Steuerniveaus erarbeitet werden, die multinationale Unternehmen mindestens zahlen müssen.
Stand: 29. Juli 2020
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