Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Stärkung der Binnennachfrage
mehr dazuDer Bundesrat hat im Mai 2020 dem „Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“, kurz „Sozialschutz-Paket II“ zugestimmt. Das Gesetzespaket beinhaltet u. a. eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Monat um 10 % auf 70 % der Bemessungsgrundlage. Die Erhöhung gilt für Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld für eine um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 %. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten jeweils 7 % mehr.
Stand: 29. Juli 2020
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Einfuhrumsatzsteuer Übergangsregelung Mineralölsteuer Ladestation Personalverantwortung Urlaubsgeld Gewerberegister Berufsausbildung Kaufvertrag Kursverlust Import Grundstück Familienbeihilfe Ferialjob Hannover Sollbesteuerung Lebensversicherung Pflegekarenz Steuer-Identifikationsnummer Behandlungskosten Betriebsklima Aktienverlust Einkommen Besuchsfahrten Vertragsarztzulassung Steuerberater Konstanz
Teil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung ist die ...
mehr dazuDer ermäßigte Steuersatz verringert sich über denselben ...
mehr dazuZusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung neuer Hygiene- ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.