Steuernews für Mandanten

Abgabenänderungsgesetz 2020: Neue Digitalsteuer und Änderungen in der Umsatzsteuer

Illustration

Auch das Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020) liegt dem Nationalrat durch Antrag der beiden ehemaligen Regierungsparteien zur Beschlussfassung vor. Darin enthalten sind unter anderem das neue Digitalsteuergesetz und wesentliche Änderungen in der Umsatzsteuer. Das Digitalsteuergesetz 2020 bestimmt im Wesentlichen, dass große Konzerne, die weltweit einen Umsatz von € 750 Mio. und davon einen digitalen Werbeumsatz in Österreich von € 25 Mio. erzielen, künftig einer österreichischen Digitalsteuer von 5 % für Umsätze im Bereich der Onlinewerbung unterliegen sollen. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das der Onlinewerbeleister von einem Auftraggeber erhält, vermindert um Ausgaben für Vorleistungen anderer Onlinewerbeleister, die nicht Teil seiner multinationalen Unternehmensgruppe sind.

Im Umsatzsteuergesetz sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen (Überblick):

  • Onlineplattformen sollen selbst bei bestimmten grenzüberschreitenden Lieferungen an Private als Lieferer gelten. Somit kann die österreichische Finanzverwaltung der Plattform selbst die Steuer vorschreiben.
  • Buchungsplattformen sollen ab 2020 alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekannt geben. Verletzt die Plattform ihre diesbezügliche Sorgfalt, so soll sie bei nicht versteuerten Umsätzen haftbar gemacht werden können.
  • Lieferungen von Paketen aus Drittstaaten bis zu einem Warenwert von € 22,00 sind bisher von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Befreiung soll künftig entfallen.
  • Für die Versteuerung von Einfuhr-Versandhandelsumsätzen sowie Dienstleistungen drittländischer Unternehmer soll eine Sonderregelung eingeführt werden.
  • Liefert ein EU-Unternehmer an Private in Österreich, so unterlag dies bisher grundsätzlich erst ab einer Lieferschwelle von € 35.000,00 des Unternehmers nach Österreich der Umsatzsteuerpflicht. Künftig soll diese Schwelle entfallen, nur Kleinstunternehmen (Umsätze bis € 10.000,00) sollen davon ausgenommen sein. Gleichzeitig soll eine Sonderregelung zur vereinfachten Versteuerung grenzüberschreitender Umsätze im Binnenmarkt eingeführt werden.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 29. Juli 2019

Bild: ra2 studio - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - August 2019

Kommt eine Steuerreform 2020?

Hier eine Auswahl von einigen wesentlichen Änderungen.

mehr dazu

Wie ändert sich der ...

Die erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz führen dazu ...

mehr dazu

Abgabenänderungsgesetz 2020: Neue ...

Auch das Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020) liegt dem ...

mehr dazu

Muss man einen Dienstvertrag ...

Das Gesetz sieht für normale Dienstverhältnisse ...

mehr dazu

Wie kann man Einkommensteuer-Voraus...

Der Finanzminister hat eine Verordnung unterzeichnet, die ...

mehr dazu

Tipps zur digitalen Zusammenarbeit

Mittlerweile ist es in vielen Betrieben üblich, dass die ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198