Beschäftigungsbonus beschlossen!
Der Beschäftigungsbonus ist nun doch noch im Nationalrat ...
mehr dazuSeit 1.1.2017 können Aushilfskräfte in einem gewissen Ausmaß und unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei im Betrieb beschäftigt werden.
Sind alle oben angeführten Voraussetzungen erfüllt und gut dokumentiert, so
Das Sozialversicherungsrecht kennt aktuell keine derartige Begünstigung für Aushilfen. Der Dienstgeber hat daher Sozialversicherungsbeiträge (inkl. der Dienstgeberabgabe) zu entrichten. Da es sich um eine geringfügige Beschäftigung neben einer vollversicherten Tätigkeit handeln muss, wird in der Regel beim Dienstnehmer eine Nachverrechnung der Beiträge durch die GKK erfolgen.
Diese gesetzliche Regelung zur Steuerbefreiung für Aushilfskräfte ist bis 2019 befristet.
Stand: 27. Juli 2017
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