Was gibt es Neues bei ...
Dieser Artikel informiert über ausgewählte Änderungen.
mehr dazuAm 30.9. jeden Jahres laufen für Steuerpflichtige bestimmte Fristen ab. Hier eine Auswahl:
Kapitalgesellschaften (und GmbH & Co KG’s) müssen spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmer, mit Bilanzstichtag 31.12. ist daher der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag.
Noch bis 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der EU elektronisch beantragen.
Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden. Diese Möglichkeit sollte überlegt werden, wenn der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als der des Vorjahrs.
Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2015 zu laufen. Wenn eine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuernachzahlung droht, kann eine Anzahlung auf die Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen (Zinsen bis € 50,00 werden nicht festgesetzt). Aus der Überweisung muss hervorgehen, dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2015 handelt. Höhe der Anspruchszinsen derzeit: 1,38 % p.a.
Grundsätzlich ist die Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren zu machen. In bestimmten Fällen ist der Arbeitnehmer allerdings zu einer Veranlagung verpflichtet. Diese ist dann grundsätzlich bis 30.6. auf FinanzOnline abzugeben. Bis 30.9. haben Sie Zeit, wenn
Stand: 27. Juli 2016
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Medikamente Kosmetikerin Solidaritätszuschlag Dienstgeberbeitrag Feiertagszuschlag Kündigungsschutz Selbstauskunft Bilanz Registrierkassensicherheitsverordnung Urlaubsersatzleistung Zweckbetrieb Arbeitgebermarke Deutschland Wahlarzt Ärztekammer Aufbewahrungspflichten Reverse-Charge Kollektivvertrag außergewöhnliche Belastung Veranlagung Abfindung Behandlungskosten Arbeitsunfähigkeit Betriebsausgabe Steuerrückerstattung Steuerberater Konstanz
Am 30.9. jeden Jahres laufen für Steuerpflichtige bestimmte ...
mehr dazuGrundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen ...
mehr dazuDieser Artikel beschreibt nur die grundsätzlichen Eckpunkte ...
mehr dazuRechnungen können in elektronischer Form ausgestellt ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.