Was gibt es Neues bei ...
Dieser Artikel informiert über ausgewählte Änderungen.
mehr dazuFür zwölf Monate ab Beginn der Beschäftigung des ersten Dienstnehmers (innerhalb der ersten 3 Jahre ab Gründung) müssen für alle Dienstnehmer folgende Lohnabgaben nicht bezahlt werden:
Zwölf Monate nach Neugründung wird die Begünstigung nur noch für die ersten drei Dienstnehmer angewendet.
Das Neugründungsförderungsgesetz und die Neugründungs-Förderungsverordnung definieren sehr genau, wann eine geförderte Neugründung vorliegt und wann nicht. So muss unter anderem jedenfalls durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb (Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft oder selbständige Arbeit) neu eröffnet werden und die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen neu geschaffen werden.
Keine Neugründung liegt z. B. vor, wenn der Betriebsinhaber innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Neugründung Inhaber eines Betriebs vergleichbarer Art war. Vor dem 1.1.2016 lag der Beobachtungszeitraum, innerhalb dessen keine Neugründung vorlag, bei 15 Jahren.
Keine Neugründung liegt beispielsweise auch vor, wenn ein vorhandener Betrieb nur die Rechtsform ändert oder bei einem vorhandenen Betrieb bloß die Person des Betriebsinhabers wechselt.
Weitere Formvorschriften sind zu beachten. Vereinbaren Sie daher zwecks individueller Beratung zu Ihrer Unternehmensgründung jedenfalls einen Termin in unserer Kanzlei.
Stand: 27. Juli 2016
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Anschaffungsnebenkosten Betriebs-PKW Impressum Alleinverdienerabsetzbetrag Wartungserlass Säumniszuschlag Vermögenssteuer Kleinstunternehmen Vertreterpauschale Geschäftsführer Pflegeversicherung Bewirtung Pflegeaufwendungen Berlin Hausbau Steuerstatistik Geldbuße Höchstarbeitszeit Registrierkassenprämie Internet Smartphones Energie GSVG Steuersünder Praxisgebühr Steuerberater Konstanz
Am 30.9. jeden Jahres laufen für Steuerpflichtige bestimmte ...
mehr dazuGrundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen ...
mehr dazuDieser Artikel beschreibt nur die grundsätzlichen Eckpunkte ...
mehr dazuRechnungen können in elektronischer Form ausgestellt ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.