Wann muss ich Rechnungen ...
Im März ist das neue Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) in Kraft ...
mehr dazuFür die Ausbildung eines Lehrlings gibt es zahlreiche Förderungen. Als Nachfolger der Lehrlingsausbildungsprämie (letztmalig 2012) gilt die Basisförderung.
Daneben gibt es noch weitere qualitätsbezogene Beihilfen für Betriebe, die Lehrlinge ausbilden.
Die Basisförderung gilt für alle Lehrverhältnisse, die nach dem 27.6.2008 abgeschlossen wurden. Das Lehrverhältnis muss ein ganzes Lehrjahr aufrecht gewesen sein, außer es wurde durch Zeitablauf oder durch die Lehrabschlussprüfung früher beendet. Weiters darf die Lehrlingsentschädigung nicht unter dem Kollektivvertrag liegen.
Höhe der Förderung:
Die Basisförderung erhält der Lehrbetrieb immer erst am Ende des Lehrjahres.
Der Antrag muss durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person per Post oder Fax eingebracht werden. Zuständig dafür ist die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Er muss bis spätestens drei Monate nach Ende des Lehrjahres dort eingelangt sein.
Diese Förderung ist für Lehrlinge gedacht, die zu Beginn des Lehrvertrages 18 Jahre oder älter waren. Auch sie wird erst am Ende des Lehrjahres ausbezahlt. Allerdings muss hier das Unternehmen eine Selbsterklärung abgeben, dass für den Lehrling keine AMS-Förderung in Anspruch genommen wird.
Neben diesen Förderung werden noch spezielle Projekte mit Beihilfen unterstützt, wie z.B:
Stand: 08. Juli 2013
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