Wie ist der neue persönliche ...
Der Nationaltrat hat beschlossen, den Karfreitag als ...
mehr dazuUnternehmer können die abziehbaren Vorsteuerbeträge unter bestimmten Voraussetzungen auch pauschal ermitteln. Das Umsatzsteuergesetz sieht hier eine Basispauschalierung und mehrere Branchenpauschalierungen vor.
Die Basispauschalierung können Unternehmer anwenden, bei denen auch die Voraussetzungen der Basispauschalierung der Einkommensteuer vorliegen (keine Buchführungspflicht, keine freiwillige Buchführung, Umsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr beträgt nicht mehr als € 220.000,00).
Ist dies gegeben, können die abziehbaren Vorsteuerbeträge mit einem Durchschnittssatz von 1,8 % des Gesamtumsatzes aus gewerblicher Tätigkeit oder selbständiger Arbeit ermittelt werden (mit Ausnahme der Umsätze aus Hilfsgeschäften). Dabei ist ein Höchstbetrag von € 3.960,00 zu beachten.
Zusätzlich zum Pauschale können bestimmte Vorsteuerbeträge abgezogen werden. Dies betrifft Vorsteuerbeträge
Eine pauschale Ermittlung der Vorsteuern ist auch entsprechend der Branchenpauschalierungen für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe, Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler, Drogisten, Handelsvertreter, Künstler und Schriftsteller und für das Einstellen fremder Pferde möglich. Hier sind jeweils besondere Regelungen zu beachten. Gesondert geregelt ist auch die Pauschalierung für Land- und Forstwirte.
Stand: 28. März 2019
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Steuererleichterung Doppelbesteuerung Auszahlung Profispieler Grundstückswert Bürgerkarte Betriebsausgabe Profiverein Bilanzierung Umsatzvorsteueranmeldung Auftraggeberhaftung Verjährung Besuchsfahrten Sozialversicherungswerte Repräsentationsaufwendung Steuerrückzahlung Kinderabsetzbetrag Dienstleistungsscheck familienhafte Mitarbeit Arbeitslosenversicherungsbeitrag Parkgebühr Pflegedienste Verbindliche Auskunft Gewinnermittlung umsatzsteuerfrei Steuerberater Konstanz
Arbeitgeber haben in der Betriebsstätte für jeden ...
mehr dazuUnternehmer können die abziehbaren Vorsteuerbeträge unter ...
mehr dazuDer Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte zu entscheiden, ob ...
mehr dazuUnternehmen gehen oft in Vorleistung für Ihre Kunden, indem ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.