Steuernews für Mandanten

Qualifizierungsförderung vom AMS

Illustration

Seit 1.1.2015 gibt es vom AMS die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte.

Höhe der Förderung

50 % der anerkennbaren Kurskosten und 50 % der anerkennbaren Personalkosten (unter gewissen Voraussetzungen) übernimmt das AMS. Die Förderung der Personal- und Kurskosten pro Person und Förderantrag kann maximal € 10.000,00 betragen.

Welche Arbeitgeber erhalten die Förderung?

Die Förderung erhalten alle Arbeitgeber. Ausgenommen sind lediglich juristische Personen öffentlichen Rechts (außer Wohlfahrtseinrichtungen, gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften), politische Parteien, Bund, Länder, Gemeinden und radikale Vereine.

Welche Ausbildungen von welchen Arbeitnehmern werden gefördert?

Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen (z. B. keine Hobbykurse) und überbetrieblich verwertbaren (z. B. Ausbildung in betriebsspezifischen Schulungseinrichtungen) Kursen.

Sie müssen mindestens 24 Stunden (inklusive Pausen) dauern. Nicht gefördert wird z. B. ein Studium an einer Universität, die Teilnahme an Konferenzen oder Individualcoachings.

Gefördert werden, wenn sie diese Ausbildungen besuchen:

  • Männer und Frauen unter 45 Jahren mit Pflichtschulabschluss ohne Lehrabschluss
  • Frauen unter 45 Jahren, die höchstens eine Lehrausbildung oder berufsbildende, mittlere Schule abgeschlossen haben
  • männliche oder weibliche Arbeitnehmer ab 45 Jahren

Die Arbeitnehmer müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Arbeitsverhältnis (auch freie Dienstnehmer) befinden. Nicht in Anspruch genommen werden kann die Förderung beispielsweise für Unternehmenseigentümer oder Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe.

Stand: 27. März 2015

Bild: MK-Photo - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - April 2015

Sieht so die endgültige ...

Die Regierung hat sich auf eine Steuerreform geeinigt.

mehr dazu

Qualifizierungsförderung vom AMS

Seit 1.1.2015 gibt es vom AMS die Qualifizierungsförderung ...

mehr dazu

Welche Unterschiede gibt es im ...

Beim Kauf eines Pkw's besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug.

mehr dazu

Geringfügige Beschäftigung

Die Geringfügigkeitsgrenzen liegen im Jahr 2015 bei: € ...

mehr dazu

Was ist zu beachten, wenn Kinder ...

Echtes Dienstverhältnis oder familienhafte Mitarbeit?

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198