Steuernews für Mandanten

Spartipps zum Sparpaket

Illustration

Solidarabgabe Geschäftsführer

Sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer haben bei einem hohen Einkommen bzw. Gewinn von 2013 bis 2016 eine Solidarabgabe zu leisten.

Wenn Sie als Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH ein sehr hohes Gehalt beziehen und in Ihrer GmbH hohe Gewinne erwirtschaften, war es bisher auch schon sinnvoll, über das Verhältnis Geschäftsführergehalt und Ausschüttung nachzudenken. Dies wird durch die neue Solidarabgabe noch verstärkt. Für den Gewinn einer Kapitalgesellschaft und auch für Gewinnausschüttungen aus der GmbH ist keine Solidarabgabe zu bezahlen.

Gewinnfreibetrag noch 2012 nutzen

Kann erwartet werden, dass Sie durch die neuen Kürzungen des Gewinnfreibetrages ab 2013 betroffen sind, sollten verstärkte Gewinnrealisierungen noch im heurigen Jahr geprüft werden, um den höheren Gewinnfreibetrag (sofern möglich) zu nutzen. Dies bedingt aber auch eine entsprechende Höhe von Neuinvestitionen noch 2012.

Optionen beim Immobilienverkauf nutzen

Veräußern Sie eine private Immobilie, die Sie vor dem 1.4.2002 erworben haben, fallen nun 3,5 % oder 15 % (bei Umwidmungen) vom Verkaufserlös an Steuer an. Falls Sie die Unterlagen Ihres Ankaufs noch verfügbar haben, können Sie aber auch auf die Besteuerung des Verkaufsertrages (Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten) optieren. In diesem Fall ist jedoch der Steuersatz 25 %. Dies macht dann Sinn, wenn das Grundstück wenig oder keine Wertsteigerung erfahren hat. Zudem kann in diesem Fall ein Inflationsabschlag angesetzt werden.

Sie können diesen Gewinn dann auch statt mit 25 % mit Ihrem normalen Steuertarif besteuern lassen – dies kann bei geringen sonstigen Einkünften sinnvoll sein.

Stand: 08. März 2012

Bild: mapoli-photo

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - April 2012

Sparpaket 2012

Ein Überblick über die steuerlichen Änderungen des ...

mehr dazu

Strafen im Steuerrecht

Strafen, Schmier- und Bestechungsgelder gehören zu den ...

mehr dazu

Spartipps zum Sparpaket

Nützliche Tipps zur Solidarabgabe für Geschäftsführer, ...

mehr dazu

Umsatzsteuer und Prozesskostenersat...

Es kommt immer wieder vor, dass Rechtsstreitigkeiten ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198