News zu "Grundlohn" vom Steuerberater

Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge

Arbeitgeber können für Sonn- und Feiertagsarbeiten Zuschläge zahlen, die bis zu bestimmten Prozent-Grenzen einkommensteuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig sind. (27.05.2019)

Vergütung für sonntägliche Rufbereitschaft

Zuschläge für Sonntagsarbeit sind steuerfrei, soweit sie 50 % des Grundlohns nicht übersteigen (27.02.2013)

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198