News zu "Bildschirmarbeitsplatz" vom Steuerberater

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Bildschirm-Arbeitsplätze

Arbeitgeber können hier gegenüber ihren Mitarbeitern großzügig sein. (25.02.2020)

Brillen für Mitarbeiter steuerfrei

Der Betriebsinhaber kann die Aufwendungen als Betriebsausgabe absetzen, und zwar mit dem Segen des Finanzamtes. (29.11.2016)

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198