Schönheitsoperation keine ...
Aktuelle Finanzgerichtsentscheidungen
mehr dazuMit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz- MiLoG) vom 11.08.2014 wurde festgelegt, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgeltes, mindestens in Höhe des Mindestlohnes, hat (§ 1 MiLoG).
Für die Beschäftigten in der Pflege hat sich die Pflegekommission jetzt auf höhere Mindestlöhne geeinigt. Ab 01.01.2015 soll der Mindestlohn auf € 9,40 pro Stunde im Westen und € 8,65 im Osten steigen. Der Pflegemindestlohn gilt allerdings nicht für Leistungen in Privathaushalten. Hier kommt der allgemeine Mindestlohn nach dem Gesetz von € 8,50 je Zeitstunde zum Tragen.
Ab Oktober 2015 sollen darüber hinaus auch die in Pflegebetrieben beschäftigten Betreuungskräfte von dementen Personen, Begleitpersonen und Assistenzkräfte vom Mindestlohn erfasst werden.
Stand: 27. November 2014
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Betriebskosten Parkplatz Jobticket Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rückerstattung Verjährung Umbau Affiliate-Marketing Pauschalierung Essensgutscheine Besuchsfahrten Afrika Wiedereingliederungsteilzeit Rechnung Leistungsempfänger Pensionsversicherung Arbeitsunfähigkeit Pendlerrechner Auszahlung Geldtransfer Zahlungsverkehr Auskunftspflicht Einkommensteuergesetz Ehe Genehmigungsfreistellungsverordnung Steuerberater Konstanz
Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.