Zahnärztliche Partnerschaftsgesells...
Bundesfinanzhof entscheidet zur Einkünftequalifizierung
mehr dazuEine Hausärztin beschäftigte in ihrer Praxis eine medizinische Fachangestellte im Durchschnitt zwei Wochenstunden (geringfügige Beschäftigung). Darüber hinaus übte die MFA bereits zwei sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigungen und eine weitere geringfügige Beschäftigung aus. Die Hausärztin ging angesichts des geringen Zeitumfangs von einer geringfügigen Beschäftigung aus und entrichtete Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung wurde jedoch eine sozialversicherungspflichtige Haupttätigkeit festgestellt und Beiträge nacherhoben.
Das Landessozialgericht/LSG Nordrhein-Westfalen bestätigte die Auffassung der Deutschen Rentenversicherung (Urteil vom 25.10.2023, L 8 BA 194/21). Die Ärztin hatte nicht bedacht, dass wenn ein Beschäftigter neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere geringfügige Nebenbeschäftigungen ausübt, nur eine einzige geringfügig sei und vom Zusammenrechnungsgebot ausgenommen ist. Die zusammenrechnungsfreie Tätigkeit ist dabei immer jene geringfügige Tätigkeit, die zeitlich vor der zweiten für sich allein betrachtet geringfügigen Tätigkeit begonnen worden ist.
Stand: 27. Mai 2024
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Ratenzahlung Besteuerung Prüfungsanordnung außergewöhnliche Belastung Kirchensteuer Heilberuf Sozialversicherungszuordnungsgesetz Risikokapitalprämie Herstellungskosten Pauschalbetrag Verwaltungsgericht Aussetzungszinsen Zinssatz Registergesetz Privatklinik Pflege Sammelüberweisung Datenschutz Zytostatika Abfertigung Regressforderungen Schenkungsteuer Erkrankungen Strafzuschlag Wirtschaftlichkeit Steuerberater Konstanz
Bundesfinanzhof entscheidet zur Einkünftequalifizierung
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.