Aufwendung für Bulimie-Erkrankungen
Keine außergewöhnliche Belastung
mehr dazuZulagen für Nacht- sowie für Sonn- und Feiertagsarbeiten sind arbeitsrechtlich nur insoweit festgeschrieben, als Nachtarbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder bezahlte Freizeit haben. Der Begriff der Nachtarbeit ist gesetzlich definiert von 23 Uhr bis 6 Uhr. Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als 2 Stunden der Nachtarbeitszeit umfasst (§ 2 Arbeitszeitgesetz ArbZG). Auch die Höhe der Zuschläge bzw. die Anzahl der freien Tage ist nicht definiert. Das Gesetz spricht lediglich von einer angemessenen Zahl bezahlter freier Tage oder einem angemessenen Zuschlag.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hält 25 % der geleisteten Nachtarbeitsstunden für einen angemessenen Freizeitausgleich (Bundesarbeitsgericht/BAG Urteil vom 1.2.2006, 5 AZR 422/04). Im Übrigen gibt das Arbeitszeitgesetz keine Vergütungsmaßstäbe vor. Rechtsansprüche für Zusatzvergütungen sind meist in Tarifverträgen oder Einzelarbeitsverträgen geregelt.
Stand: 27. Mai 2019
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Kaufkraftzuschlag Registrierkassensicherheitsverordnung Familie Kassenabrechnungen Unterhaltsabsetzbetrag Führung Vorsteuerrückerstattung Pfändungsfreigrenze Münzen Umsatzsteuerpauschalierung Steuerverkürzung Deutschland Grundaufzeichnung Ratenzahlung Bausparprämie Urlaubsersatzleistung Registrierkassenpflicht Gewinnverschiebung Belegausgabepflicht Lohnsteuerprüfung Rückstellung Gewinnmindernd Nebenjob Immobilienertragsteuer Verbindliche Auskunft Steuerberater Konstanz
Eine Arbeitgeberin bot ihren Arbeitnehmern sogenannte ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.