Kraftfahrzeugsteuerbefreiung eines ...
Steuerfrei auch ohne Soforteinsätze
mehr dazuStreitig war, ob die Haushaltsersparnis für jeden Ehegatten anzusetzen ist, wenn beide krankheitsbedingt in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Frage bejaht (Urteil vom 4.10.2017, VI R 22/16).
Der BFH begründet seine Auffassung unter anderem damit, dass als außergewöhnliche Belastungen nur solche Mehrkosten berücksichtigungsfähig sind, die über die normale Lebensführung hinausgehen. Als Haushaltsersparnis eines Pflegebedürftigen ist nach der Rechtsprechung der jeweils im Steuerjahr vorgesehene Höchstbetrag für unterhaltsbedürftige Personen anzusetzen (für 2018 € 9.000,00). Ausnahme: Der Pflegebedürftige behält seinen normalen Haushalt bei.
Stand: 28. Mai 2018
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Elektronische Rechnung Abgabenrechtsmittel Mezzanine-Kapital Anwendungserlass Mittelbetriebe Zuschlag Urlaubskrankenschein Pflegegeld Krankenkasse Aufbewahrungszeitraum Lebensversicherung Risikomanagement Spendenempfänger Verpflegung Fortbildung Pension Finanzverwaltung Fahrzeug Vertragsarztzulassung Postgesetz Betriebshaftpflichtversicherung Jahreswechsel Unterhaltsabsetzbetrag Steuerpflichtig CO2-Emissionswert Steuerberater Konstanz
Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.