Steuernews für Ärzte

Heilbehandlungsleistungen eines Podologen

Illustration

Umsatzsteuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Leistungen eines Podologen den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen i.S. des § 4 Nr. 14 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) zugeordnet (Urt. v. 07.02.2013, V R 22/121). Die Finanzverwaltung hat in der Umsetzung dieses Urteils den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend abgeändert (BMF Schreiben vom 31.01.2014, IV D 3 - S 7170/07/10011). In den Anwendungserlass reihen sich nun Podologen zu den Berufsbildern der „ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten“ in der neuen Nummer 10 hinzu.

Podologengesetz

Für die Steuerfreiheit der Tätigkeit genügt die erfolgreiche Absolvierung der staatlichen Prüfung nach dem Podologengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen.

Stand: 27. Mai 2014

Bild: Andrei Tsalko - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Steuernews - Sommer 2014

Umsatzsteuerbefreiung von ...

Steuerfrei auch ohne Eintrag in Krankenhausplan und ...

mehr dazu

Kosten für Diätverpflegung keine ...

Bei ärztlicher Verordnung und Medikamentencharakter kein ...

mehr dazu

Vorsicht Steuerverkürzung!

Abweichende Angaben in den Steuererklärungen

mehr dazu

Kostenloser Klinikparkplatz

Kein Anspruch kraft betrieblicher Übung

mehr dazu

Heilbehandlungsleistungen eines ...

Umsatzsteuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung

mehr dazu

Arztleistungen nicht ...

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind ...

mehr dazu

Die Zahnarztfrau in der Praxis

Es handelte sich um einen ganz gewöhnlichen Fall.

mehr dazu

Kulturlinks

Aktuelle Festivals und kulturelle Veranstaltungen.

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198