Neue Gebührenordnung für Zahnärzte ...
Neue Gebührenordnung für Zahnärzte sorgt für mehr ...
mehr dazuDas FG Baden-Württemberg hat im Urteil vom 30.3.2011 4 K 1053/09 die von gesetzlich Versicherten zu zahlende Praxisgebühr als außergewöhnliche Belastung qualifiziert. Das Gericht schloss sich dabei der Ansicht der Finanzverwaltung an.
Die Praxisgebühr zählt zu den Krankheitskosten, da die Verpflichtung zu deren Entrichtung erst durch die tatsächliche Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung entsteht, welche eine Erkrankung voraussetzt. Damit ist die Praxisgebühr nicht Teil des Krankenkassenbeitrags (welcher als Sonderausgabe abziehbar ist).
Der Knackpunkt des Rechtsstreits lag in der zumutbaren Eigenbelastung, die für außergewöhnliche Belastungen, nicht aber für Sonderausgaben gilt. Die zumutbare Belastung beträgt je nach Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, der Anzahl der Kinder und der Art der Steuerveranlagung zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Da die Praxisgebühr allein bzw. zusammen mit nur geringen weiteren Krankheitskosten die zumutbare Eigenbelastung in den meisten Fällen nicht übersteigen wird, ergeben sich aus der Praxisgebühr im Regelfall keinerlei steuerliche Auswirkungen.
Stand: 12.05.2012
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Weihnachtsgeschenke Ruhegelder Liechtenstein Parkplatz Datenlöschung Bilanzberichtigung Kassennachschau EU-Recht Maklerkosten Minijob Datenspeicherung Wohnsitz GSVG KMU Firmenwagen Fachbehandlungen Gutschein-Richtlinie Rechnungsmerkmale Körperschaftsteuer Nettolohnvereinbarung Klimaschutz Offenlegung Baugewerbe Kurzarbeit Teilnehmerverzeichnis Steuerberater Konstanz
Neue Gebührenordnung für Zahnärzte sorgt für mehr ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.