Ist ein Vertragsarzt Amtsträger?
Entscheidendes Urteil des Bundesgerichtshofs war für Mitte ...
mehr dazuPflegeleistungen sind einmal umsatzsteuerpflichtig, einmal umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuerpflichtig, wenn der Patient selbst zahlt. Umsatzsteuerfrei, wenn die gesetzliche Pflegekasse die Kosten übernimmt. Das heißt, dass die gleiche Leistung einmal umsatzsteuerpflichtig ist und einmal nicht. Dies ging selbst dem Bundesfinanzhof (BFH) zu weit. Mit Beschluss vom 2.3.2011 (Az XI R 47/07) legte das oberste deutsche Finanzgericht dem Europäischen Gerichtshof den Fall einer selbständigen Krankenschwester vor, die einen ambulanten Pflegedienst betreibt. Der BFH fragte, ob es dem geltenden Recht entspricht, wenn der deutsche Gesetzgeber die Steuerbefreiung der Leistungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen davon abhängig macht, dass bei diesen Einrichtungen die Pflegekosten in einer bestimmten Anzahl von Fällen von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen werden. Im Vorlagefall hat die Krankenschwester alle ihre Umsätze als steuerfrei behandelt, obwohl 68 % Privatzahler waren. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das letzte Wort.
Bis zur Entscheidung des EuGH sollte man darauf achten, dass der Anteil an Selbstzahlern unter Patienten entsprechend gering ist bzw. nicht mehr als ein Drittel ausmacht.
Stand: 12. Mai 2011
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Honorarärzte Fahrtkostenpauschale Hausbau Grundsteuer Balanced Scorecard Burn-out IBAN Arbeitsantritt Sozialversicherungsanstalten Finanzstrafgesetz Dienstvertrag Zuverdienstgrenze Zahlscheine Umsatzbesteuerung EU-Kommission Steuernachzahlung Steuersenkung Werbungskosten Aktienverlust Datenspeicherung Elektronische Rechnung Versicherungspflichtgrenze Berufsausbildung Lohnkonto Ärzte Steuerberater Konstanz
Entscheidendes Urteil des Bundesgerichtshofs war für Mitte ...
mehr dazuIst designierter Praxisübernehmer nicht qualifiziert, droht ...
mehr dazuBFH lässt Steuerabzug zu, wenn die Besuche der Genesung des ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.