Steuernews für Ärzte

Einlagerung von Samenzellen

Illustration

Umsatzsteuer

Die Einlagerung kryokonservierter Ei- und Samenzellen zum Zweck der medizinisch indizierten künstlichen Befruchtung stellt eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung dar. Dies gilt nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Münster auch dann, wenn die Lagerung nicht von jenem Unternehmen durchgeführt wird, das die Fruchtbarkeitsbehandlung vornimmt, sondern von einem anderen Unternehmer (Urteil vom 6.2.2020, 5 K 158/17 U).

Kein „Social Freezing“

Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit ist, dass die Maßnahmen wegen einer organisch bedingten Sterilität durchgeführt werden. Das gesamte Verfahren muss also einem therapeutischen Zweck dienen. In Fällen des „Social Freezing“ ist die Einlagerung hingegen umsatzsteuerpflichtig. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az BFH V R 10/20).

Stand: 27. August 2020

Bild: anamejia18 - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Steuernews - Herbst 2020

Notärztliche Bereitschaftsdienste ...

Wegweisendes Urteil des FG Niedersachsen

mehr dazu

Betriebliche Gesundheitsförderung

2020 bis € 600,00 steuerfrei

mehr dazu

Medizinische Analysen steuerfrei

BFH entgegen Finanzverwaltung

mehr dazu

Notfallzimmer in Privatwohnung

Vollumfänglicher Betriebsausgabenabzug möglich

mehr dazu

Einlagerung von Samenzellen

Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

mehr dazu

Behindertengerechter Gartenumbau

Für die Steuerfreiheit muss die Kostenübernahme für ...

mehr dazu

Vorsorgeuntersuchungen von GmbH ...

Geschäftsführer bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer einer ...

mehr dazu

Kulturlinks – Herbst 2020

Im Herbst 2020 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198