Steuernews für Ärzte

Zahnarztpraxis ist keine Praxisklinik

Illustration

Wettbewerbsrecht

Ein Zahnarzt hatte seine zahnärztliche Praxis auf seiner Homepage als „Praxisklinik“ bezeichnet. Über für eine Klinik sprechende Einrichtung zur Durchführung entsprechender Betreuungs- und Versorgungsleistungen verfügte er aber nicht. Daraufhin bekam der Zahnarzt Ärger vom Verband zur Förderung gewerblicher Interessen. Es kam schließlich zu einer Klage, welche der Zahnarzt letztlich verlor.

Praxisklinik

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 27.2.2018 (Az. 4 U 161/17) entschieden, dass ein Zahnarzt seine Praxis nicht als Praxisklinik bewerben darf. Das OLG ging in der Entscheidungsfindung von der Sicht des gewöhnlichen Verbrauchers aus. Dieser würde erwarten, dass die medizinische Versorgung einer „Praxisklinik“ über das Angebot einer reinen Praxis hinausgeht. Der OLG würdigte zwar, dass der Begriff der „Klinik“ durch das erste Glied der Begrifflichkeit „Praxis“ eingeschränkt würde. Dennoch würde ein Verbraucher bei einer Praxis nicht mit der Möglichkeit einer mehrtägigen stationären Unterbringung rechnen. Daher wird ein Verbraucher bei einer „Praxisklinik“ mit einer im Schwerpunkt ambulanten zahnärztlichen Versorgung rechnen, so das OLG. Den Begriff der „Praxisklinik“ hat der Zahnarzt daher in seiner Werbung irreführend und damit wettbewerbswidrig verwandt.

Revisionsverfahren

Der Zahnarzt ist in Revision gegangen. Das Verfahren ist vor dem Bundesgerichtshof unter dem Az. I ZR 58/18 anhängig.

Stand: 28. August 2018

Bild: WavebreakmediaMicro - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Steuernews - Herbst 2018

Leistungen eines Gesundheitszentrum...

Umsatzsteuerpflichtige Leistungen

mehr dazu

Tätigkeit als Lehrarzt ...

Keine steuerfreie Nebentätigkeit

mehr dazu

Nebenberufliche Fahrer ...

Steuerfreie Vergütung

mehr dazu

Arzt mit häuslicher Notfallpraxis

Notfallpraxis kein Arbeitszimmer

mehr dazu

Arbeitsrecht aktuell

Nachtzuschläge, private Handynummer

mehr dazu

Zahnarztpraxis ist keine ...

Ein Zahnarzt hatte seine zahnärztliche Praxis auf seiner ...

mehr dazu

Schulgeldzahlungen aus ...

Ein Ehepaar machte „Schulgeldzahlungen“ für die Tochter und ...

mehr dazu

Kulturlinks – Herbst 2018

Im Herbst 2018 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198