Intensivpflegeleistungen
Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung
mehr dazuBei Haarwurzeltransplantationen zur Behandlung einer androgenetischen oder hereditären Alopezie handelt es sich nicht um eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung, wie das Finanzgericht (FG) Düsseldorf im Urteil vom 16.6.2021, 5 K 2710/17 U festgestellt hat. Eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung liegt nur bei einer narbigen Alopezie vor. Das FG begründet seine Entscheidung mit dem Erfordernis einer therapeutischen Zielsetzung für die entsprechende Maßnahme. Eine solche würde bei ästhetischen Operationen und Behandlungen nicht vorliegen. Geklagt hat ein Facharzt für Chirurgie, der sich auf die Behandlung von Haarausfall spezialisiert hat.
Eine Haarwurzeltransplantation dient nach Auffassung des FG weder der Heilung noch der Behandlung der Ursachen einer androgenetischen Alopezie. Der Streitfall geht allerdings in die nächste Runde. Gegen das FG-Urteil wurde Revision eingelegt. Das Verfahren wird beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. XI R 17/21 geführt.
Stand: 25. Februar 2022
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Preiserstattungsgutschein Bleaching Sozialversicherung Arzthelferin Abgabenänderungsgesetz Größenklassen Dienstgeber Supply Chain Management Fördermanager Verkehrsabsetzbetrag Zielgruppe Elektronische Zustellung Kinderbetreuungsgeld Umsatzsteuerbefreiung Endverbraucher Neugründungsförderungsgesetz Arzneimittel Feiertagszuschlag Bundesfinanzministerium Hinzuverdienst Kundengeschenke Schutzmasken Vertragsarzt Immobilienertragsteuer Firmenwagen Steuerberater Konstanz
Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.