Steuernews für Ärzte

Elektronische AU-Bescheinigung

Illustration

Bereits in 2019 wurden mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (vom 6.5.2019, BGBl 2019 I S. 646) die rechtlichen Rahmenbedingungen für die elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die jeweils zuständige Krankenkasse geschaffen („e-AU-Verfahren“). Die Einführung war ursprünglich bereits zum 1.1.2021 geplant, wurde dann aber auf 2022 verschoben.

Pilotphase 2022

Das erste Halbjahr 2022 steht Ärztinnen und Ärzten aktuell als Pilotphase zur Verfügung. Das heißt, dass bis zum 30.6.2022 die Versicherten zunächst weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform erhalten, die an den jeweiligen Arbeitgeber zu übermitteln ist. Unabhängig davon können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Mitarbeiter bereits vor dem 1.7.2022 bei der Krankenkasse elektronisch anfragen. Ab dem 1.7.2022 erhält der Arbeitgeber keine Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr und muss die Daten abrufen.

Notwendiges EDV-System

Die Anfrage der Arbeitnehmerdaten bei der Krankenkasse setzt ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder systemuntersuchtes Zeiterfassungssystem voraus. Das e-AU-Verfahren kann auch über systemgeprüfte Ausfüllhilfen der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden.

Stand: 25. Februar 2022

Bild: Elnaur - Adobe Stock.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Steuernews - Frühjahr 2022

Intensivpflegeleistungen

Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

mehr dazu

Elektronischer Heilberufsausweis

Aufwendungen kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

mehr dazu

Praxisaufgabe

Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes

mehr dazu

Elektronische AU-Bescheinigung

Rechtsgrundlage

mehr dazu

Haarwurzeltransplantation

Voraussetzungen für Umsatzsteuerbefreiung

mehr dazu

Fernbehandlung

BGH-Entscheidung

mehr dazu

Aufwendungen für Liposuktion

Nachweiserfordernis

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198