Burn-out-Behandlungskosten als ...
Bundesfinanzhof-Entscheidung erwartet
mehr dazuKrankenhausbetriebe erfüllen im Regelfall die Voraussetzungen für die Körperschaftsteuerbefreiung als gemeinnützige Körperschaft. Die Steuerbefreiung ist aber insoweit ausgeschlossen, als der Krankenhausbetreiber einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Betrieb gewerblicher Art) unterhält. Die Abgabe von Medikamenten stellt dem Grunde nach einen solchen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die eigene Apotheke eines gemeinnützigen Krankenhausbetreibers selbst gefertigte Medikamente (Zytostatika) an ambulant behandelte Patienten abgegeben hatte. Streitig war, ob die Krankenhausapotheke einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt.
Der BFH hat entschieden, dass die Krankenhausapotheke zwar einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt. Ist das Krankenhaus, von dem die Apotheke betrieben wird, jedoch ein gemeinnütziger Zweckbetrieb, ist die Abgabe von Medikamenten durch die Krankenhausapotheke von der Körperschaftsteuer befreit. Die Richter führten weiter aus, dass sich die Steuerbefreiung eines gemeinnützigen Krankenhauses nicht nur auf die unmittelbare ärztliche und pflegerische Betätigung erstreckt, sondern auf alle gegenüber den Patienten erbrachten Leistungen (Urt. v. 31.07.2013, I R 82/12).
Stand: 07. Februar 2014
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Energieabgabenvergütung Steuerabzug Steuererklärung Bürokratie umsatzsteuerfrei Kirchensteuer Fachbehandlungen Fahrtkostenpauschale Privatfahrt Großkonzern Verlustverrechnung Istbesteuerung Betriebsvermögen Existenzminimum Steuervorauszahlung Kassenzettel abzugsfähig Konjunktur Mitarbeiterkosten Kursverlust Steuerreform Selbständig Ausland Steuererleichterung Maturaball Steuerberater Konstanz
Steuerabzug der Behandlungskosten als außergewöhnliche ...
mehr dazuLeistungen an Begleitpersonen umsatzsteuerpflichtig
mehr dazuKeine Infizierung der freiberuflichen mit der gewerblichen ...
mehr dazuUmsatzsteuer, die für die Anschaffung und im Zeitraum der ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.